Fassung 1.2 vom 01.12.2021
§1 Definitionen
- Kunde bezeichnet den Vertragspartner von SYSCAPE.
- WHOIS bezeichnet die öffentlichen Datenbanken der Registrierstellen, die Auskunft über Inhaberdaten und technische Details einer Domain geben.
- Dritte bezeichnet alle Personen (auch juristische) außer den Vertragsparteien selbst, auch Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien, mit ausschließlicher Ausnahme von Ämtern und Behörden, Rechtsvertretern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren und sonstiger Berufsträger, die aufgrund Gesetzes eine Schweigepflicht trifft.
- Vertragsgegenstand ist die vom Kunden und syscape in Anlage A zu diesem Vertrag vereinbarte Leistung. Anlage A ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Soweit der Vertragsgegenstand verändert (z.B. erweitert, verringert etc.) werden sollte, ist dies nur durch weitere Vereinbarung in Schriftform (§ 126 BGB) möglich; die jeweilige Änderungsvereinbarung wird mit Unterzeichnung ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
§2 Vertragsbedingungen
- SYSCAPE wird nur auf Grundlage des vorliegenden Vertrages tätig. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Dieser Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung (Unterzeichnung des Vertrages) durch SYSCAPE oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande, nachdem sich der Vertragspartner durch Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug als Unternehmer im Sinne des BGB legitimiert hat und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
- Im Falle eines Verstoßes gegen einen oder mehrere Punkte dieses Vertrages ist SYSCAPE unverzüglich und ohne Ankündigung zur sofortigen Sperrung einzelner oder aller Funktionen und / oder Zugänge berechtigt, auch um etwaigen weiteren auch nur entfernt drohenden Schaden von den Vertragsparteien abzuwenden.
- Änderungen der vertraglichen Geschäftsbedingungen darf SYSCAPE jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt SYSCAPE dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege mit. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 14 Tagen, so gelten die Änderungen als angenommen. Der Widerspruch muss in Schriftform (§ 126 BGB) erfolgen.
- SYSCAPE stellt die Möglichkeit der automatischen Verwaltung vieler Dienste (z.B. über ein Web-Interface) bereit. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde schriftlich oder auf elektronischem Wege alle notwendigen Informationen zur Nutzung dieser Schnittstellen.
§3 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Ausführung bekanntgewordenen Informationen, die offensichtlich vertraulich sind, sowie wechselseitig bekanntgewordene Firmeninterna nicht an Dritte weiterzugeben oder auf sonstige Weise zu verwerten und haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung auch von den von ihr eingesetzten Personen oder Firmen eingehalten wird. Als Firmeninterna gelten alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nach dem erkennbaren Willen der Vertragspartei nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind und nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen, so auch sämtliche dem Kunden überlassenen Zugangsdaten und damit der Zugang zu den Plattformen von SYSCAPE an sich. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
§4 Softwareüberlassung, Softwarelizenzen
- Sofern SYSCAPE dem Kunden Software (z.B. Registriersoftware) zur Verfügung stellt, wird darauf hingewiesen, dass die Software nicht für die Verwendung in Gefahrenumgebungen, die ausfallsichere Kontrollmechanismen erfordern, konzipiert, vorgesehen oder lizensiert ist, dies einschließlich und ohne Ausnahme in den folgenden Bereichen: Entwurf, Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Nuklearanlagen, Flugverkehrs- oder Flugkommunikationssystemen, Flugsicherungssystemen sowie Lebenserhaltungs- oder Waffensystemen.
- Sofern SYSCAPE dem Kunden Software zur Verfügung stellt, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit übertragen. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Die Installation oder Wartung der Software ist nicht Bestandteil dieses Vertrages, außer sie ist schriftlich vereinbart. Die Software wird dem Kunden als Download oder auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte. Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde darf Softwareprodukte der SYSCAPE einschließlich deren Dokumentation ausschließlich aufgrund einer von SYSCAPE erteilten Lizenz nutzen.
- Durch die von SYSCAPE gewährte Softwarelizenz erhält der Kunde ein persönliches, zeitlich beschränktes, anlagenabhängiges, nicht ausschließliches und nur mit vorheriger Einwilligung in Schriftform (§ 126 BGB) von SYSCAPE übertragbares Recht zur Nutzung der lizenzierten Software, das keinesfalls zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigt (einfache, beschränkte Lizenz). Eine Weiterveräußerung, Schenkung oder Vermietung oder anderweitige Weitergabe bzw. gleich wie geartete Übertragung der Software an Dritte ist nicht zulässig. Der Kunde ist ferner keinesfalls berechtigt, die Software gleich in welcher Weise zu verändern oder in missbräuchlicher Weise zu nutzen. Das Recht auf Nutzung der Software durch den Kunden besteht nur während der Vertragslaufzeit.
- Verstößt der Kunde gegen eine der unter § 4 Abs. 3 vorgenannten Beschränkungen, ist er je Einzelfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro (in Worten: fünftausend Euro) an SYSCAPE verpflichtet. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass SYSCAPE ein niedrigerer, ein höherer oder auch gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
- Da es sich um eine anlagenabhängige, persönliche Softwarelizenz handelt, muss der Kunde, der die Software auf mehreren Anlagen (physikalischen oder virtuellen Computern) einsetzen möchte, eine der Anlagenzahl entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben, wobei jeder physikalische oder virtuelle Computer eine einzelne Anlage darstellt, gleich ob der Computer in einem Netzwerk mit anderen verbunden oder alleine (autonom) betrieben wird.
- SYSCAPE verpflichtet sich, der Nutzung auf einer anderen Anlage zuzustimmen, welche die ursprüngliche ersetzt, soweit SYSCAPE die identische Version der lizenzierten Software auch für die Nutzung auf diesen Anlagen allgemein anbietet. Wird die Anlage gewechselt, muss die Software aus der bisherigen Anlage gelöscht werden. Auf Wunsch von SYSCAPE hat der Kunde die Löschung durch notarielle eidesstattliche Versicherung zu versichern. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen auf mehr Anlagen, als es die Anzahl der zugeteilten Lizenzen erlaubt, ist unzulässig, dies mit Ausnahme der Herstellung einer Sicherungskopie.
- Software wird dem Kunden als Programm, Bytecode oder verschlüsselter Quellcode überlassen. Die Überlassung technischer Programmdokumentationen, insbesondere des unverschlüsselten Quellcodes, wird nicht geschuldet und ist nicht Bestandteil dieser Überlassung. Ein Recht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen besteht nicht. Der Kunde darf keine Verfahren irgendwelcher Art anwenden, um aus der Software Quellprogramme oder Teile davon auszulesen, wiederherzustellen oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen. Davon ausgenommen sind lediglich die Fälle des § 69e UrhG.
- Die Software darf nur insoweit kopiert oder vervielfältigt werden, als dies für den Betrieb auf der lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungszwecken notwendig ist. Überlassene Unterlagen einschließlich angefertigter Duplikate sind vom Kunden nach Ende der Nutzungsberechtigung oder Bezug eines Updates gemäß § 4 Abs. 15 unaufgefordert zu vernichten, soweit die Aufbewahrung durch den Kunden nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Auf Wunsch von SYSCAPE hat der Kunde die Vernichtung durch notarielle eidesstattliche Versicherung zu versichern.
- Sofern der dem Kunden überlassene Datenträger Software enthält, die von der dem Kunden erteilten Lizenz nicht umfasst ist, darf der Kunde diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen.
- Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software sowie die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich behandeln. Er verpflichtet sich insbesondere dazu, wesentliche Verfahren und Ideen hieraus nicht mittelbar oder unmittelbar zur Erstellung eigener Software zu verwenden. Eine Veränderung der lizensierten Software bedarf der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung in Schriftform (§ 126 BGB) durch SYSCAPE.
- Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich SYSCAPE zu.
- Softwarelizenzen werden auf beschränkte Zeit gewährt. Das eingeräumte Nutzungsrecht (Lizenz) erlischt bei Ende des Mietvertrags zwischen SYSCAPE und dem Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund der Beendigung des Mietvertrages.
- SYSCAPE macht darauf aufmerksam, dass der Kunde für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und / oder Verletzung von sonstigen gewerblichen Schutzrechten haftet, die der Kunde verursacht; auf ein Verschulden des Kunden kommt es hierbei nicht an.
- SYSCAPE behält sich Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Unabhängig hiervon stellt SYSCAPE während der Laufzeit des Vertrages für Kunden Updates in Form von neuen Programmversionen der Software zur Verfügung. In diesem Falle verliert die alte Lizenz ihre Gültigkeit. Der Kunde wird die ihm von SYSCAPE angebotenen Programmversionen übernehmen, es sei denn, dass die Übernahme für den Kunden unzumutbar ist. Lehnt der Kunde die Übernahme der neuen Version zu Recht wegen der von ihm behaupteten Unzumutbarkeit ab, sind beide Parteien berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Mietvertrag der Software zu kündigen.
- Im Falle der Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Originalsoftware und alle Kopien einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten. Der Kunde wird die Erfüllung dessen SYSCAPE innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen. Auf Wunsch von SYSCAPE hat der Kunde die Vernichtung durch notarielle eidesstattliche Versicherung zu versichern.
- Der Kunde ist nicht befugt, die Software in irgendeiner Weise zu verändern oder verändern zu lassen, insbesondere ist er nicht berechtigt Kennzeichnungen, die der Verhinderung von Raubkopien und dem Schutz des Urheberrechts dienen, von der Software zu entfernen oder entfernen zu lassen.
§5 Software-As-A-Service (SaaS) Produkte
- SYSCAPE hält das Leistungspaket auf Anfrage des Kunden bereit. Wenn der Kunde das Leistungspaket bestellt, bestätigt SYSCAPE die Bestellung. Erst mit der Bestätigung durch SYSCAPE, wird dieses Leistungspaket Vertragsbestandteil.
- Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf SaaS-Produkte mittels Telekommunikation (Datenleitung) zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit SaaS-Produkten verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen; die Telekommunikationsmittel- und -wege selbst sind nicht Vertragsgegenstand; einen Datenkommunikationsvertrag (z.B. DSL o.ä.) muss der Kunde selbst mit einem entsprechenden Anbieter abschließen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem SaaS-Produkt, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht. Eine Browser-Kompatibilität sichert SYSCAPE lediglich hinsichtlich der jeweils drei weltweit marktführenden Browser zu.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, SaaS-Produkte über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, SaaS-Produkte oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
- Verstößt der Kunde gegen eine der unter § 5 Abs. 3 vorgenannten Beschränkungen, ist er je Einzelfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro (in Worten: fünftausend Euro) an SYSCAPE verpflichtet. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass SYSCAPE ein niedrigerer, ein höherer oder auch gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
- Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde SYSCAPE auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch SYSCAPE personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes SYSCAPE von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen nach dem jeweiligen Stand der Technik bestmöglich durch geeignete Hard- und Software und auch bauliche Maßnahmen (z.B. Einbruchsschutz etc.) vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.
- Der Kunde wird die an SYSCAPE übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
- Der Kunde wird vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
- Der Kunde wird bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.
§6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Leistungen von SYSCAPE nicht missbräuchlich zu nutzen und hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
- Im Falle der Überlassung von Software an den Kunden wird die Lauffähigkeit der Software durch einen Online-Abgleich sichergestellt. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig online eine Gültigkeitsprüfung durchzuführen, mindestens einmal alle 14 Tage.
- SYSCAPE weist darauf hin, dass die etwaig überlassene Software nicht mehr lauffähig werden kann, wenn die Gültigkeitsprüfung gem. § 7 Abs. 2 nicht, nicht regelmäßig und / oder verspätet durchgeführt wird. Eine Änderung von Mietlizenzen (Erweiterung oder Minderung des Leistungsumfanges, jedoch nur im Rahmen der von SYSCAPE angebotenen Produkte) ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit während der Laufzeit des Vertrages möglich.
- Im Falle der Überlassung von Software an den Kunden wird der Kunde zur Vermeidung größerer Schäden durch Datenverluste in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal alle 24 Stunden, eine Sicherungskopie anfertigen. In die erste Sicherung ist auch die Originalsoftware mit einzubeziehen und diese zusammen mit der Lizenzurkunde an einem sicheren Ort zu verwahren.
- Der Kunde hat die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Datenaustausch erforderlich sind oder werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, SYSCAPE erkennbare Mängel oder Schäden (Störungsmeldungen) unverzüglich gemäß § 377 HGB anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz und / oder der Entwicklung von Software mit Zugriff auf die Systeme von SYSCAPE auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von SYSCAPE verursachen. SYSCAPE kann Internet-Präsenzen oder IP-Adressen mit diesen Techniken von jeglichem Zugriff ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt / deaktiviert hat.
- Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von SYSCAPE gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden / Weiterleiten von Datenströmen und / oder E-Mails (Spam- / Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
§7 Entgelte und Zahlung
- SYSCAPE erhält die im Anhang (Anlage A) zu diesem Vertrag vereinbarten Entgelte.
- Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zu Beginn jedes Monats für den laufenden Monat im Voraus; das in Rechnung gestellte Entgelt ist sofort ohne Abzug fällig.
- Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren oder einem abwicklungstechnisch vergleichbaren Verfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag ab Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von SYSCAPE gutgeschrieben sein. Verstreicht diese Frist fruchtlos, befindet sich der Kunde in Verzug.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollten SYSCAPE durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten entstehen, so wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
- Einwände gegen berechnete Lieferungen und Leistungen müssen SYSCAPE schriftlich per Fax oder Briefpost innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Beträge als genehmigt.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SYSCAPE berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als Mindestverzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bei entsprechendem Nachweis wird dadurch nicht ausgeschlossen, ebenso bleibt dem Kunden die Möglichkeit unbenommen, nachzuweisen, dass ein höherer, ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- Kommt der Kunde mit einer oder mehr Zahlungen in Verzug, so wird er hierüber durch SYSCAPE informiert. Kommt es nicht binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieser Zahlungserinnerung zum Ausgleich des / der offenen Posten(s), so ist SYSCAPE berechtigt, den Zugang zu den Plattformen von SYSCAPE zu sperren. Bleibt der Kunde auch vierzehn Tage nach einer weiteren Zahlungsaufforderung säumig, so steht SYSCAPE die fristlose Kündigung (§ 13 Abs. 3) des Vertrages und damit die Einstellung aller Lieferungen und Leistungen zu.
- Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben Lieferungen und Leistungen Eigentum von SYSCAPE. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann SYSCAPE, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn SYSCAPE dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
- Gegen Ansprüche von SYSCAPE kann der Kunde nur mit unbestrittenen, ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
- Der Kunde verzichtet auf sein Leistungsbestimmungsrecht und ist mit einer Verrechnung gemäß § 366 Abs. 2 BGB einverstanden. SYSCAPE nimmt diesen Verzicht bereits hiermit an.
§8 Leistungspflichten
- Soweit an Servern von SYSCAPE, auf denen Inhalte des Kunden gespeichert sind, Reparaturzeiten notwendig werden, welche vorhersehbar den Zugang von Nutzern zu diesen Dateien und Daten für mehr als vier Stunden unmöglich machen, wird SYSCAPE den Kunden mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail darüber unterrichten.
- Soweit SYSCAPE kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. SYSCAPE ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert SYSCAPE den Kunden unverzüglich.
- Soweit nicht ausdrücklich anders mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt SYSCAPE dem Kunden kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail oder Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. SYSCAPE leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
- SYSCAPE gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SYSCAPE liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. SYSCAPE kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern und soweit die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
§9 Haftung und Gewährleistung
- SYSCAPE haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für einfache Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Ersatzansprüche des Kunden sind ihrer Höhe nach auf den Umfang des Auftragswertes begrenzt. Dies alles gilt auch für ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern von SYSCAPE.
- Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
- Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. SYSCAPE haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet SYSCAPE nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich per Fax oder Briefpost gegenüber SYSCAPE mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich SYSCAPE mitzuteilen.
- SYSCAPE weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. SYSCAPE garantiert nicht, dass von SYSCAPE eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. SYSCAPE gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von SYSCAPE eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt SYSCAPE keinerlei Gewährleistung.
- SYSCAPE hat zunächst das Recht dreimal Nachbesserung zu leisten, wobei SYSCAPE in der Wahl der Nachbesserung frei ist. Schlägt die dritte Nachbesserung eines nicht unerheblichen Mangels endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm- / Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu erheblich unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SYSCAPE die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei einem Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten) hat SYSCAPE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Falle ist SYSCAPE berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird SYSCAPE von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen SYSCAPE herleiten, dies jedoch nur dann, wenn SYSCAPE den Kunden unverzüglich von den Hinderungsgründen benachrichtigt hat.
- Sollten aufgrund technischer Probleme einzelne oder mehrere Leistungen von SYSCAPE nicht verfügbar sein, so ist der Kunde verpflichtet dies unverzüglich gegenüber SYSCAPE mitzuteilen. SYSCAPE bemüht sich innerhalb einer Reaktionszeit von 24 Stunden, mit der Beseitigung der Störung zu beginnen. Die Störungsbeseitigung erfolgt schnellstmöglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Beginn der Störungsbeseitigung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Kunde verpflichtet sich, SYSCAPE und deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere auch Ansprüche Dritter und etwaige Rechtsverteidigungskosten, die aus dem Verstoß des Kunden gegen einen oder mehrere Punkte dieses Vertrages resultieren. Hierbei hat der Kunde die Wahl, ob er lediglich die Kosten einer von SYSCAPE zu beauftragenden Rechtsvertretung zahlt oder ob er sich selbst und auf eigene Kosten um die Beauftragung einer Rechtsvertretung kümmert. Von diesem Wahlrecht hat der Kunde spätestens binnen einer Woche ab Mitteilung durch SYSCAPE Gebrauch zu machen, andernfalls ist SYSCAPE berechtigt, die Rechtsvertretung selbst zu beauftragen; sollte im Einzelfall eine kürzere Frist notwendig werden, wird SYSCAPE den Kunden hierauf in der Mitteilung hinweisen.
- Soweit die Haftung infolge der vorstehenden Bestimmungen und sonst in diesem Vertrag enthaltenen Klauseln von SYSCAPE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von SYSCAPE. Die vorstehenden und sonst in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gelten ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung von SYSCAPE der Höhe nach begrenzt auf den unmittelbaren Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, maximal jedoch begrenzt auf den Umfang des Auftragswerts. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
- Der Kunde versichert, dass die von ihm beantragten Domainnamen und deren Nutzung die Rechte Dritter nicht verletzen. Dies gilt insbesondere für Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§10 Kommunikation
- SYSCAPE tritt mit dem Kunden über die in Anlage B des Vertrages angegebenen Daten in Kontakt. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich SYSCAPE jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von SYSCAPE binnen vierzehn Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, Postanschrift, E-Mailadresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden. SYSCAPE ist aus keinem Gesichtspunkt heraus verpflichtet, hinsichtlich des Kunden Adressermittlungen durchzuführen, ändert der Kunde seine Adressdaten und teilt diese SYSCAPE nicht unverzüglich mit, gilt der Kunde für SYSCAPE als „nicht erreichbar“.
- Kontakt und ladungsfähige Anschrift von SYSCAPE:
Anschrift:
syscape GmbH
Geschäftsführer: Felix Weigand
Gilgenborn 44
56179 Vallendar
Deutschland (DE)
E-Mail: de.info@syscape.de
Telefon: +49 (0) 261 500 810 81
Telefax: +49 (0) 261 500 810 91
- Soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich die Schriftform (§ 126 BGB) vorschreibt, können alle Erklärungen von SYSCAPE auf elektronischem Wege an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
§11 Kündigung und ihre Folgen
- Die Kündigung hat in Schriftform (§ 126 BGB), spätestens bis zum 3. Tag eines Monats zu erfolgen, um ab dem 1. des darauffolgenden Monats in Kraft zu treten. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
- Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch die vertraglichen Regelungen zur ordentlichen Kündigung unberührt.
- Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht SYSCAPE insbesondere dann zu, wenn
(a) der Kunde mit einer oder mehr Zahlungen selbst 14 Tage nach der zweiten Zahlungsaufforderung in Verzug ist;
(b) die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wurde, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde;
(c) der Kunde gegen einen oder mehrere Punkte dieses Vertrages verstößt;
(d) der Kunde einer Vertragsänderung widerspricht;
(e) ein anderes Unternehmen die Tätigkeit von SYSCAPE übernimmt und dem Kunden einen diesem Vertrag entsprechenden Vertrag bietet. - Die Kündigung des Rahmenvertrages berührt dessen Geltung für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus einzelnen Aufträgen nicht.
- Nach Beendigung des Rahmenvertrages erfolgt keine weitere automatische Verlängerung der Aufträge.
- Auch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages schuldet der Kunde das volle Entgelt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.
§12 Datenschutz
- SYSCAPE wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Die Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben sich aus dem Anhang (Anlage D).
- SYSCAPE weist den Kunden darauf hin, dass personenbezogene Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen, von SYSCAPE während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
- Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt SYSCAPE auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass SYSCAPE ihm vertragsbezogene Informationen (wie z.B. Vertragsänderungen, Rechnungen etc.) per E-Mail zusendet. Unabhängig hiervon ist der Kunde damit einverstanden, dass SYSCAPE zu Informations- und Marketingzwecken E-Mails an die Adresse des Kunden versendet; diesem kann der Kunde widersprechen.
- SYSCAPE verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. SYSCAPE wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als SYSCAPE gesetzlich verpflichtet ist oder behördlich verpflichtet wird, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen. Dies schließt im Rahmen der Registrier-, Verwaltungs- und Antragsverfahren für Domainnamen auch die Übermittlung an Dritte und Einstellung der Daten in frei zugängliche, sogenannte „WHOIS“-Datenbanken, ein.
- SYSCAPE weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
- SYSCAPE ist berechtigt im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einzuholen. SYSCAPE ist ferner berechtigt, den Wirtschaftsauskunfteien die für das Inkasso erforderlichen Daten des Kunden aufgrund nichtordnungsgemäßer Vertragsabwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während der Laufzeit dieses Vertrages entsprechende Daten aus anderen Kundenbeziehungen bei der Auskunftei anfallen, kann SYSCAPE hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von SYSCAPE, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
§13 Schlussklausel und Zuständigkeit
- Sämtliche Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftformklausel.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder auch nur ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung. Die Anwendbarkeit von § 139 BGB wird abbedungen.
- Es sind die für den Sitz von SYSCAPE örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. SYSCAPE kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
- Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Rechts und unter Ausschluss des Rechts anderer Staaten.
- Der deutsche Text dieses Vertrages ist verbindlich.